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Mitgliedschaft

Mitgliedschaft in der Bürgergenossenschaft Triesen

 

Erwerb der Mitgliedschaft
Als neue Mitglieder der Bürgergenossenschaft kommen nur Landesbürger in Frage, die nicht bereits Mitglied einer anderen Bürgergenossenschaft sind. Landesbürger, die diese Grundvoraussetzung erfüllen, werden auf Antrag aufgenommen, wenn sie entweder in direkter Linie von einem Mitglied der Bürgergenossenschaft Triesen abstammen, von diesem adoptiert oder mit diesem verheiratet sind.

Download Formular Beitrittsgesuch

 

Rechte der Mitglieder
Alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter mit Wohnsitz in Triesen oder einer anderen Gemeinde Liechtensteins sind in der Genossenschaftsversammlung stimmberechtigt (Art. 6, Abs. 1). Alle stimmberechtigten Mitglieder haben zudem das Recht, an der Nutzung des Genossenschaftsgutes und an der Verwaltung der Bürgergenossenschaft teilzunehmen (Art. 6, Abs. 2).

Pflichten der Mitglieder
Die Wahrnehmung dieser Rechte setzt für jedes Genossenschaftsmitglied die Erfüllung der statutarischen Pflichten voraus (Art. 6, Abs. 3). Insbesondere ist nur stimm- und nutzungsberechtigt, wer die statutarisch festgelegten Leistungen an die Genossenschaft erbringt. Bei diesen Leistungen handelt es sich um die Bezahlung eines Jahresbeitrages in der Höhe von CHF 20.-- (Art. 7, Abs. 1) sowie zusätzlich um die jährliche Leistung eines Frontages oder dessen Abgeltung durch Bezahlung von CHF 80.-- (Art. 7, Abs. 2). Genossenschafter, die das 60. Altersjahr erreicht haben, sind vom Frondienst befreit.

Allen Genossenschaftern, die einen Frontag geleistet haben, wird der Jahresbeitrag erlassen und sie haben Anrecht auf kostenlosen Bezug eines Sters Brennholz oder alternativ von Alpkäse oder Most zum Gegenwert von CHF 80.00 pro geleisteten Frontag.

Bezug von Brennholz
Pro geleisteten Frontag kann 1 Ster Brennholz bezogen werden. Zum Kauf von Brennholz gibt Förster Martin Tschol (Tel. +423 792 36 50, martin.tschol@triesen.li) Auskunft.
 


Jahresbeiträge
 
Mitglied Beitrag Mitgliedschaft Abgeltung Frontag Total Jahresbeitrag
- jünger als 60
- kein Frontag geleistet
CHF 20.00 CHF 80.00 CHF 100.00
- jünger als 60
- Frontag geleistet
CHF 0.00 CHF 0.00 CHF 0.00
- älter als 60
- kein Frontag geleistet
CHF 20.00 CHF 0.00 CHF 20.00
- älter als 60
- Frontag geleistet
CHF 0.00 CHF 0.00 CHF 0.00


Freiwilligkeit der Mitgliedschaft / Austritt
Die Mitgliedschaft in der Bürgergenossenschaft Triesen ist nicht obligatorisch. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, aus der Genossenschaft auszutreten. Austritte sind dem Genossenschaftssekretariat schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) mitzuteilen.

Dokumentation und ausführliche Information zur Genossenschaft
Eine ausführliche Dokumentation zur Bildung der Bürgergenossenschaft und zu Fragen der Mitgliedschaft stellt die Abstimmungsbroschüre vom Dezember 2002 dar. Die Broschüre ist leider vergriffen, kann jedoch hier herunter geladen werden. (Download Dokumentation)

Statuten
In den Statuten sind die Richtlinien festgeschrieben, die für die Bürgergenossenschaft Triesen und ihre Mitglieder Gültigkeit haben. (Download Genossenschaftstatuten)